Dichtigkeitsprüfung

Gesetzlich vorgeschriebene Dichtigkeitskontrolle für Kälte- und Klimaanlagen nach der EU F-Gase-Verordnung 517/2014.

Gesetzliche Pflicht

Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen sind nach der EU-Verordnung 517/2014 (ChemKlimaschutzV) verpflichtet, regelmäßige Dichtigkeitskontrollen durchzuführen. Die Prüfintervalle richten sich nach der Kältemittelmenge in CO₂-Äquivalent.

Prüfintervalle nach CO₂-Äquivalent

Kältemittel GWP Jährlich
(ab 5t CO₂-Äq.)
Halbjährlich
(ab 50t CO₂-Äq.)
Vierteljährlich
(ab 500t CO₂-Äq.)
R-134a1.430ab 3,5 kgab 35,0 kgab 349,7 kg
R-404A3.922ab 1,3 kgab 12,7 kgab 127,5 kg
R-407C1.774ab 2,8 kgab 28,2 kgab 281,8 kg
R-410A2.088ab 2,4 kgab 23,9 kgab 239,5 kg
R-32675ab 7,4 kgab 74,1 kgab 740,7 kg
R-290 (Propan)3Natürliches Kältemittel — keine F-Gase-Pflicht

Unser Service

  • Dichtigkeitsprüfung nach EU 517/2014
  • Prüfprotokoll und Dokumentation
  • Eintragung im Kältemittel-Logbuch
  • Lecksuche bei Kältemittelverlust
  • Sachkundenachweis nach Kategorie I

Betreiberpflichten

Als Betreiber sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Prüfintervalle. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Wir erinnern unsere Wartungsvertragskunden automatisch an fällige Prüfungen und übernehmen die vollständige Dokumentation.

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